Die AG ist eine Handelsgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt und von Aktionären aufgebracht ist. Sie ist eine eigene Rechtspersönlichkeit (juristische Person) und haftet gegenüber Dritten nur mit dem Gesell-schaftsvermögen. Die Aktionäre haften der Gesellschaft nur mit dem Wert ihrer Aktien. Die AG ist die wichtigste Rechtsform für Großunternehmen. Der Aktionär als Eigentümer der Aktie ist Miteigentümer der AG. Der Aktio-när ist in Höhe des Nennwertes (Nominalwert) am Gesellschaftskapital beteiligt. Der Nennwert ist aufgedruckt. Er muss mindestens 1,00 &euro betragen. Der Aktionär kann seine Aktie jederzeit verkaufen. Der Preis, den er dafür erzielt, ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Er kann erheblich vom Nennwert abweichen.
Man nennt ihn den Kurswert der Aktie. Die Summe der Nennwerte aller Aktien bildet das Grundkapital (in der Bilanz heißt dieser Betrag "Gezeichnetes Kapital") der AG. Dies muss mindestens 50.000,00 &euro betragen. Für die Gründung einer AG mindestens 1 Gründer notwendig. Ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag muss aufgestellt werden. Die Gründer sind die ersten Aktionäre. Sie übernehmen alle Aktien gegen Einlage (Geld- oder Sacheinlage). Werden die Aktien über dem Nennwert ausgegeben, so müssen sie auch das Aufgeld (agio) einzahlen. Dieses fließt in die Kapitalrücklage. Das Eigenkapital einer AG setzt sich aus dem Gezeichnetem Kapital, der Kapitalrücklage, den Gewinnrücklagen, dem Gewinn-/Verlustvortrag und dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
Wie große GmbHs handelt die AG als juristische Person durch Organe. Der Vorstand hat das Recht auf Ge-schäftsführung und Vertretung. Aufgaben des Vorstands sind weiterhin eine vierteljährliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat, die Erstellung des Jahresabschlusses, die Einberufung der Hauptversammlung und die Bean-tragung von Konkurs und Vergleich. Die Geschäftsführung wird für höchstens 5 Jahre von dem Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat ist das Organ, das die Kontrollfunktion von der Hauptversammlung übertragen hat.
Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehören die Bestellung des Vorstandes und die Überwachung seiner Ge-schäftsführung, die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Berichtserstattung an die Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat wird für vier Jahre gewählt. Er besteht in der Regel aus Aktionärsvertretern (von der Hauptver-sammlung gewählt) und aus Arbeitnehmervertretern (von der Belegschaft gewählt). Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre und gilt als das beschließende Organ. Die Aktionäre üben ihr Mitwirkungsrecht in der HV aus. Ihnen steht ein Stimmrecht nach Aktiennennbeträgen zu. Dieses Stimmrecht kann durch die Aktionäre selbst oder durch Bankbeauftragung (Depotstimmrecht) ausgeübt werden. Die Rechte der Hauptver-sammlung liegen in der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, die Beschlussfassung über Satzungsänderungen (3/4- Mehrheit) und die Auflösung der Gesellschaft (3/4-Mehrheit).
Die Auflösung der AG kann durch Ablauf der in der Satzung festgelegten Vertragsdauer, durch Beschluss der Hauptversammlung (3/4-Mehrheit), durch Konkurseröffnung oder durch Ablehnung des Konkurses mangels Masse geschehen.