Die GmbH ist eine Handelsgesellschaft, deren Stammkapital in Stammeinlagen (Geschäftsanteilen) zerlegt ist. Sie ist eine Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Sie haftet gegenüber Dritten nur mit ihrem Vermögen. Die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage. Mindestens 1 Gründer ("Ein-Mann-Gesellschaft") ist zur Gründung einer GmbH notwendig. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000,00 &euro und ist in Stammeinlagen von mindes-tens 250,00 &euro aufzuteilen. Die Stammeinlagen müssen jeweils zu mindestens 25 % vor Anmeldung der Gesell-schaft eingebracht sein. Der Gesamtbetrag der eingebrachten Stammeinlagen muss mindestens 12.500,00 &euro ausmachen. In der Bilanz heißt das Stammkapital "Gezeichnetes Kapital". Die Geschäftsanteile können in Ur-kunden verbrieft sein. Diese Anteilsscheine können veräußert oder vererbt werden. Um eine spätere Kapitalbe-schaffung zu erleichtern, kann die Satzung eine Nachzahlungspflicht (Nachschusspflicht) der Gesellschafter vorsehen. Sie kann auf einen bestimmten Betrag beschränkt oder unbeschränkt sein.
Als juristische Person handelt die GmbH durch Organe: Die Geschäftsführer werden von der Gesellschafts-versammlung bestellt, die ohne besondere Regelung die GmbH alleine bzw. gemeinsam vertreten. Eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis durch die Gesellschafter gilt nur im Innenverhältnis. Zu den Aufgaben der Geschäftsführer zählen die Führung der Geschäfte und Vertretung der Gesellschaft, die Erstellung des Jahresabschlusses mit Lagebericht, die Einberufung der Gesellschafterversammlung und die Beantragung von Konkurs und Vergleich. Grundsätzlich sind die Geschäftsführer Angestellte.
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan. Er ist nur für GmbHs mit mehr als 500 Arbeitnehmern vorgeschrieben. Zu seinen Aufgaben gehören die Überwachung der Geschäftsführung, die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und es Gewinnverteilungsvorschlags der Geschäftsführer, die Berichterstattung an die Gesell-schafterversammlung über die Prüfung sowie die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversamm-lung. Die Gesellschafterversammlung dient der Beschlussfassung durch die Gesellschafter. Stimmrecht nach je 50,00 &euro Geschäftsanteil. Die Gesellschafter haben ein Recht auf Gewinnanteil im Verhältnis der Geschäftsan-teile. Bei Verlust werden die freiwilligen Rücklagen aufgelöst oder Nachschüsse gefordert.